Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines: Angebote, Auftragsannahmen und Lieferungen erfolgen zu unseren Geschäftsbedingungen, auch wenn wir anders lautenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Davon abweichende Vereinbarungen sowie Neben-abreden in mündlicher, telefonischer oder sonstiger Form sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Irrtümlich gemachte Angaben über Preise, Leistungsangaben usw. können von uns jederzeit widerrufen oder berichtigt werden, ohne dass uns dadurch Verpflichtungen entstehen. Eventuelle Zugeständnisse sind einmalig und ohne jeden Wiederholungsanspruch bei späteren Geschäftsvorgängen – auch durch Wiederholungsfälle entsteht kein Gewohnheitsrecht.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und auch für Nachbestellungen unverbindlich. An allen Unterlagen und Ideen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Uns durch Weitergabe, Verwertung usw. entstehende Schäden und Verluste sind voll erstattungspflichtig.
3. Eine Auftragsannahme bzw. der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder sofortige Liefe-rung zustande, wobei nicht schriftlich übermittelte Aufträge nur auf Gefahr des Bestellers ausgeführt werden können. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend. Änderungen, Ergänzungen und dgl. müssen ebenfalls von uns schriftlich bestätigt sein.
4. Die Preise gelten in Euro, unverpackt und unverladen ab Werk, ausschließlich Transportgestellen und Verpackung sowie Ver-sicherungen, Umsatzsteuer usw. Sie beruhen auf den bisherigen Kostenfaktoren. Treten bis zur Lieferung Erhöhungen ein, so bleibt eine Angleichung der Preise vorbehalten. Von unserer werksüblichen Ausführung abweichende Sonderwünsche sowie Bedingungen in technischer oder kaufmännischer Hinsicht werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
5. Die Lieferzeit beginnt erst mit Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung sowie wenn:
a) alle technischen und kaufmännischen Einzelheilen restlos geklärt sind,
b) alle Nachtragsänderungen bearbeitet und bestätigt,
c) der Besteller allen Verpflichtungen wie Beschaffung von Unterlagen, Anzahlungen usw. nachgekommen ist.
6. Lieferverzug: Wir sind bestrebt, die Lieferzeiten einzuhalten. Alle unvorhergesehenen Hindernisse, Verzögerungen sowie Störungen Im Fertigungsablauf entbinden uns jedoch von der Lieferzeitzusage. Ersatzansprüche mittelbarer und unmittelbarer Art können daher auch aus Lieferverzug nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen sind zulässig.
7. Die Abnahme, Besichtigung und Prüfung der Ware durch den Besteller bei uns im Werk wird dringend empfohlen. Dabei lie-gen unsere werksüblichen Ausführungen, Genauigkeiten und Ausrüstungen zugrunde. Wird eine Abnahme nach besonderen Bedingungen gewünscht, so hat der Besteller diese auf eigene Kosten durchzuführen. Entspricht die Ware den von uns ange-gebenen Leistungen, so ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet. Die Ware gilt als abgenommen bzw. als bedingungsgemäß geliefert, wenn diese
a) bei der Abnahme nicht ausdrücklich beanstandet und Mängel vor Versand nicht schriftlich reklamiert wurden,
b) ohne Abnahme abgerufen wurde,
c) unser Werk verlässt.
Nachträgliche Änderungen, gleich welcher Art, können nur gegen Berechnung vorgenommen werden.
8. Rücktritt vom Vertrag ohne jegliche Ersatzansprüche behalten wir uns vor, sofern sich bei der Herstellung, Abnahme, Inbetriebnahme oder später herausstellt, dass der Auftrag nicht den werksüblichen sowie zusätzlich bestätigten Leistungen ent-spricht. Wünscht der Besteller aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, den Rücktritt vom Auftrag, so ist er zur Gewinnentschädigung und Erstattung nicht einbringbarer Unkosten verpflichtet. Kein Rücktritts- oder Rückgaberecht des Bestellers besteht bei eigens für ihn angefertigter oder beschaffter Ware, auch nicht bei Lieferverzug, Preisänderung usw. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Streik, Eingriffen staatlicher Behörden, Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur, Kriegsauswirkungen, Betriebs-verlegung oder Schließung usw. behalten wir uns das Recht auf sofortigen und bedingungslosen Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Bei Transportschäden, welche unverzüglich schriftlich zu melden sind, darf die Ware erst nach unserer Freigabe in Gebrauch genommen werden. Rücknahme, Instandsetzung oder Ersatzlieferung gegen Berechnung bleibt uns freigestellt. Der Ablauf des Geschäftsvorganges bleibt davon unberührt. Ersatzansprüche sind zwischen Besteller und Transportunternehmen zu regeln.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Zahlungen sind an uns gebührenfrei vorzunehmen und gelten erst als geleistet, wenn wir über den Betrag ohne Einschränkung verfügen können. Zielüberschreitungen berechtigen uns nach ergangener Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Mindesthöhe von 2% über dem Bundesbank-Diskontsatz. Gleichzeitig werden alle eventuell noch offenen Rechnungen zur Zahlung fällig. Außerdem sind wir auch in solchen Fällen berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten, die Ware zurückzuverlangen und uns entstandene Kosten geltend zu machen.
11. Eigentumsvorbehalt bleibt bei allen gelieferten Waren in jedem Fall bis zur (eventuell auch erneuten) endgültigen Erfüllung sämtlicher direkter und indirekter Forderungen an den Besteller bestehen. Weiterveräußerung sowie bevorstehende Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller vorab (bereits vollzogene sofort) mitzuteilen und eventuelle Interventionskosten zu tragen.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden beträgt gemäß BGB 5 Jahre ab Abnahme. Offene Mängel sind uns sofort, verborgene unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ohne unsere Zustimmung darf an der bemängelten Ware nichts geändert und diese auch nicht in Gebrauch genommen werden. Kann der Besteller mangelhafte Lieferung nachweisen und erkennen wir die Mängelrüge als berechtigt und die Funktion der Anlage als wesentlich gestört an, so haben wir entsprechend den gegebenen Verhältnissen neben der Wahl des Zeitpunkts die Wahl zwischen:
a) Instandsetzung oder Austausch des bemängelten Teiles,
b) Umtausch gegen einwandfreie Ware,
c) Gutschrift über entsprechenden Preisnachlass.
Zur Erbringung dieser Leistungen hat uns der Besteller jederzeit Zutritt zur Ware sowie ausreichend Zeit zu gewähren. Hilfs-kräfte, Betriebsmittel usw. sind auf Wunsch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Getauschte sowie nicht benötigte oder zuviel gelieferte Teile sind unser Eigentum und sind uns sofort wieder zur Verfügung zu stellen. Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatz-stücke und Tauschlieferungen haften wir nur im gleichen Umfang und bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegen-stand geltenden Gewährleistungsfrist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass doch ein Verschulden des Bestellers vorliegt, so haftet dieser für alle uns entstandenen Kosten. Mängelhaftung übernehmen wir nicht bei natürlicher Abnützung / übermäßiger Beanspruchung. Gleiches gilt bei eigenmächtiger Veränderung des Lieferzustandes und allen daraus entstehenden Folgen. Für Materialfehler und sonstige Erzeugnisse von Zulieferanten haften wir nur insoweit, als diese bei fachmännischer Sorgfalt hätten erkannt werden müssen; und auch dann nur im Rahmen derer Lieferbedingungen. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet. Gewährleistungs-ansprüche verfallen spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge. Alle sonstigen Ersatzansprüche, welche nicht direkt am Liefergegenstand selbst entstanden sind, lehnen wir ab (z.B. an Personen, Betriebseinrichtungen, Fertigungsausfällen usw.). Bei Verstoß gegen unsere Garantiebestimmungen erlischt automatisch jegliche Mängelhaftung bzw. Garantie-anspruch.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eltville am Rhein, und zwar bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Verbindlichkeiten und Streitigkeiten. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht.
Iflinger Schlosserei Stahlbau
Auf der großen Straße 12
65345 Eltville am Rhein
Telefon: +49 6123 723 260
E-Mail: